OFFITCON - Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Gegenstand

 

Gegenstand des Vertrages sind die in der Auftragsbestätigung oder im jeweiligen Vertrag bezeichneten Leistungen.

 

 

II. Vertragsabschluss

 

Zum Vertragsschluss bedarf es der Auftragserteilung des Auftraggebers sowie der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer. Sowohl Auftragserteilung als auch Auftragsbestätigung bedürfen der Schriftform.

 

 

III. Geltungsbereich

 

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge, soweit sich nicht aus schriftlichen Vereinbarungen zwischen dem Kunden (nachfolgend Auftraggeber) und Stephanie Vorreyers OFFITCON (nachfolgend Auftragnehmer) etwas anderes ergibt. Sofern sich eine Partei bei der Durchführung dieses Vertrages Dritter bedient, so werden diese nicht Vertragspartner.

 

 

IV. Leistungsumfang

 

Aufgabenstellung, Arbeitsabläufe und Arbeitsergebnisse ergeben sich aus der Auftragsbestätigung oder dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer.

 

 

V. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

 

Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer bei der Erbringung der Dienstleistung(en) umfänglich unterstützen. Der Auftraggeber wird insbesondere alle zur Erfüllung des Vertrages notwendigen Unterlagen und Informationen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen. Darüber hinausgehende Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung.

 

 

VI. Vergütung

 

Das Entgelt für die Dienstleistung des Auftragnehmers richtet sich nach jeweils gesonderter vertraglicher Vereinbarung. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach ihrem Erhalt ohne jeden Abzug auf ein von dem Unternehmen angegebenes Konto zu leisten. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen. Die Preise verstehen sich stets rein netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Das Rechnungsdatum bestimmt die Fälligkeit. Die Dienstleistungen werden gemäß der individuellen vertraglichen Vereinbarung im Voraus, in Abschlägen oder nach Beendigung in Rechnung gestellt. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, werden Verzugszinsen in der jeweils gesetzlichen Höhe geltend gemacht. Weiterhin ist der Auftragnehmer berechtigt, noch ausstehende Dienstleistungen nur gegen Sicherheitsleistung oder Vorauszahlungen zu erbringen.

 

 

VII. Haftung

 

Wird die vertraglich geschuldete Dienstleistung nicht vertragsgemäß erbracht oder nur fehlerhaft, so ist der Auftragnehmer berechtigt und verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist vertragsgemäß zu erbringen. Erforderlich hierzu ist eine unverzügliche Rüge des Auftraggebers, spätestens innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Kenntnisnahme des Rügegrundes. Für Fälle höherer Gewalt haftet der Auftragnehmer aus keinem rechtlichen Grund. Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind nur auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten beschränkt. Weiterhin ausgeschlossen ist die Haftung für Leistungen von Partner-Unternehmen, für die der Auftragnehmer lediglich als Mittler auftritt. In diesen Fällen haften die Partnerunternehmen gemäß ihren eigenen Vertrags- und Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für den mit der Erbringung der Dienstleistung bezweckten Erfolg des Auftraggebers.

 

 

VIII. Datenschutz

 

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, personenbezogene Daten nur so zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Dienstleistung erforderlich ist. Der Auftragnehmer verpflichtet sich weiter, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren und trägt dafür Sorge, dass unberechtigte Dritte diese nicht zugänglich werden. Alle zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Geschäftsbeziehung auf Anforderung des Auftraggebers, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Auftraggeber zurückzugeben.

 

 

IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz des Unternehmens. Das Unternehmen ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen für diesen zuständigen Gericht gelten zu machen. Für die Vertragsabschlüsse gilt deutsches Recht.

 

 

X. Wirksamkeit

 

Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll wirksam.